PFARRGEMEINDERÄTE


Der Pfarrgemeinderat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrei und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat. Er ist dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst an den Nächsten verpflichtet.